Endlich auf die Überholspur!
Ein Führerschein macht Spaß! Und das nicht nur nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung.
Unser Team hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie auf dem Weg bis zur Fahrerlaubnis zu begleiten. Hierbei setzen wir auf eine moderne und erstklassige Ausbildung und stellen den Spaß und Erfolg in den Vordergrund.
Wir sind auch in allen anderen Fragen rund um das Thema Führerschein für Sie da.
Fachkompetenz
Erfahrung
Spaß
moderne Lernmöglichkeiten
Sie wollen gleich Gas geben? Geben Sie uns Bescheid.
Tel.: 0170 - 778 885 9
Unsere Fahrschule
Unser Team bringt Sie mit Spaß, Leidenschaft und Enthusiasmus zum Führerschein.
Ausbildungsangebot
Wir bieten die Ausbildung in verschiedenen Führerscheinklassen an. Informieren Sie sich hier über unser Angebot.
Anmeldung
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Sichere dir deinen Platz für einen unserer nächsten Blockunterrichts-Termine!
Lust auf einen Führerschein? Dann rufen Sie uns an!
Tel.: 0170 - 778 885 9
Neuigkeiten
Sie haben Ihre Fahrprüfung bestanden und sind nun auf der Suche nach Ihrem persönlichen Prüfungsbild? Dann sind Sie hier richtig!
Falls es bei Ihnen noch nicht so weit sein sollte, finden Sie hier ebenfalls allerlei Neuigkeiten über uns und unsere Leistungen
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16.10.2023
NEU!! Ab sofort bieten wir euch auch die LKW-Ausbildung mit eigenem LKW an
Ihr möchtet einen LKW Führerschein machen? Dies ist ab sofort auch bei uns möglich.
Schaut euch gern die Informationen zu den Klassen C1, C1E, C und CE sowie BKF in unserem Ausbildungsangebot an.
Bei Interesse könnt ihr euch gern unter 0170/7788859 melden.
20.05.2022
ERSTE-HILFE-KURS nun auch in unserer Fahrschule!
Ab sofort bieten wir euch in Kooperation mit Unfallhilfe Bosse den
Erste-Hilfe-Kurs sowie den erforderlichen Sehtest auch in unserer Fahrschule an.
Der erste Kurs beginnt am 24.06.2022 um 15:00 Uhr
Anmeldungen können HIER online erfolgen.
FAHRLEHRER:IN GESUCHT!
Wir suchen ab sofort eine/n Fahrlehrer/in! Sollten Sie nicht über die nötige Qualifikation verfügen, bilden wir Sie aus!
Melden Sie sich gern per E-Mail oder rufen uns unter 0170 – 778 885 9 an.
Wir freuen uns auf Sie!
02.03.2021
Neufassung der Automatikregelung
Eine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle.
Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung.
Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren.
Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen.
„Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt Paul Lamok von der Fahrschule Paul Lamok. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt.
Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt Paul Lamok „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“
Paul Lamok glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät Paul Lamok deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“
Weitere Hinweise zum Thema gibt Paul Lamok jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl 0170 – 778 885 9 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Paul Lamok, Marktallee 6, 48165 Münster.
25.05.2018
Führerschein ab 17?
Klar! Mit begleitetem Fahren! (BF17)
Das BF17 Modell erlaubt es 17-Jährigen, ein Fahrzeug der Klasse B zu führen, wenn sie eine geeignete Begleitperson vorweisen können.
Die Prüflinge können bereits mit 16 ½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach bestandener Prüfung wird eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt, welche zum 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein getauscht wird.
Unsere neusten Fahrer:innen
Bürozeiten
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