Alles aus einer Hand
Führerschein und los? Ganz so einfach ist es leider nicht. Für verschiedene Fahrzeuge gibt es auch verschiedene Führerscheine. Aber keine Sorge: Wir wissen genau, was das Richtige für Sie ist! Von leichtem Kraftrad bis zum Anhänger wir bringen Sie und Ihr Fahrzeug auf die Straße.
Probleme bei der Auswahl? Wir beraten Sie gerne zu den Fahrzeugklassen.
Tel.: 0170 - 778 885 9
Theorieunterricht
Findet in Form von Blockunterricht statt.
Dieser findet 7 Tage lang von 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr (täglich) statt. Während des Blockunterrichts werden die normalen Bürozeiten ausgesetzt.
Die nächsten Termine finden Sie HIER.
Unsere Spitzenklassen
Klasse B – der klassische Führerschein
- Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
- Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
- Unbefristete Gültigkeit
- Beinhaltet die Klassen AM und L
Mindestalter | 18 (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | AM, L |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart | Ohne Vorbesitz anderer Klassen | Mit Vorbesitz anderer Klassen |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 | 2 |
Gesamt | 14 | 8 |
Praktische Ausbildung
Ihre praktische Ausbildung beginnt immer mit einer Grundausbildung. Die Pflichtstunden müssen vollständig geleistet werden.
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |
Klasse BE – Führerschein für Anhänger
- Erweiterung der Klasse B
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Alles zur Ausbildung
Ausbildung
Mindestalter | 18 (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Geltungsdauer | Ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | B |
- Keine weiteren Theoriestunden (Theorie über Klasse B)
- Theorieprüfung entfällt
Ihre praktische Ausbildung beginnt immer mit einer Grundausbildung. Die Pflichtstunden müssen vollständig geleistet werden.
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 5 |
Klasse B96 – Führerschein für Anhänger
- Erweiterung der Klasse B
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Alles zur Ausbildung
Mindestalter | Mindestalter 18 (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Geltungsdauer | Ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | B |
- Theoretische Ausbildung 2,5 Zeitstunden
- Praktische Ausbildung 3,5 Zeitstunden
- Fahrpraktische Übungen 1 Zeitstunde
- Keine Theorie- oder Praxisprüfung
KLASSE B196 – Erweiterung mit Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1
- Erweiterung der Klasse B
- Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
- Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)
Alles zur Ausbildung
Mindestalter | 25 |
Geltungsdauer | Ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | B (mind. 5 Jahre) |
Beinhaltet Klasse | Keine |
- Theoretische Ausbildung: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
- Praktische Ausbildung: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
- Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die kürzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle, die 5 Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.
Klasse A – schwere Krafträder
- Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
- Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung über 35 kW
- Dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- und einer Leistung von mehr als 35 kW
Mindestalter | 24 Jahre bei Direkteinstieg 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge 20 Jahre bei Aufstieg von A2 nach 2 Jahren |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | AM, A1, A2 |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
Unterrichtsart | Ohne Vorbesitz anderer Klassen | Mit Vorbesitz anderer Klassen |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
Praktische Ausbildung
Ihre praktische Ausbildung beginnt immer mit einer Grundausbildung. Die Pflichtstunden müssen vollständig geleistet werden.
Mindestumfang der Sonderfahrten | Ohne Vorbesitz der Klasse A2 | Mit Vorbesitz der Klasse A2 |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 5 | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 4 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 |
Gesamt | 12 | 6 |
Klasse A1 – Leichtkrafträder
- Krafträder mit einem Hubraum bis maximal 125 cm³
- 80 km/h
- Unbefristete Gültigkeit
- Beinhaltet Klasse AM
Mindestalter | 16 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | AM |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart | Ohne Vorbesitz anderer Klassen | Mit Vorbesitz anderer Klassen |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
Praktische Ausbildung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |
Klasse A2 – mittelschwere Krafträder
- Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
- Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter | 18 |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | Nein |
Beinhaltet Klasse | AM, A1 |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart | Ohne Vorbesitz anderer Klassen | Mit Vorbesitz anderer Klassen |
Grundunterricht | 12 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | 4 |
Gesamt | 16 | 10 |
Praktische Ausbildung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich.
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 12 |
Klasse C1– für LKW bis 7,5 Tonnen
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Ein Anhänger das das Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten
Mindestalter | 18 (Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden) |
Geltungsdauer | 5 Jahre (Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz erforderlich | Klasse B |
Beinhaltet Klasse | Keine – (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.) |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart | Ohne Vorbesitz anderer Klassen | Mit Vorbesitz der Klassen D1 oder D |
Grundunterricht | 6 | 2 |
Klassenspezifischer Unterricht | 6 | 2 |
Gesamt | 12 | 4 |
Praktische Ausbildung
Die Grundausbildung ist abhängig von der Fahrfertigkeit und dem Lernfortschritt des Fahrschülers
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 5 |
Klasse C1E– Für LKW bis 7,5 Tonnen und Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm
- ein Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
- Erweiterung der Klasse C1
Alles zur Ausbildung
Ausbildung
Mindestalter | 18 (Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
Geltungsdauer | 5 Jahre (Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz erforderlich | C1 |
Beinhaltet Klasse | BE, sowie D1E, sofern D1 vorhanden ist |
- Keine weiteren Theoriestunden (Theorie über Klasse C1)
- Theorieprüfung entfällt
Ihre praktische Ausbildung beginnt immer mit einer Grundausbildung. Diese ist abhängig von der Fahrfertigkeit und dem Lernfortschritt des Fahrschülers.
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 5 |
Klasse C – Für LKW ab 3,5 Tonnen
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
Mindestalter | 21 (Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden) |
Geltungsdauer | 5 Jahre (Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz erforderlich | Klasse B |
Beinhaltet Klasse | Klasse C1 |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart | Mit Vorbesitz Klasse B | Mit Vorbesitz der Klassen C1 oder D1 | Mit Vorbesitz Klasse D |
Grundunterricht | 6 | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 10 | 4 | 2 |
Gesamt | 16 | 10 | 8 |
Praktische Ausbildung
Die Grundausbildung ist abhängig von der Fahrfertigkeit und dem Lernfortschritt des Fahrschülers
Mindestumfang der Sonderfahrten | bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamen Erwerb): Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers | Bei Erweiterung von C 1 auf C: Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 5 | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 2 | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 | 1 |
Gesamt | 8 | 5 |
Klasse CE– Für LKW ab 3,5 Tonnen und Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger (über 750kg)
- Erweiterung der Klasse C
Mindestalter | 21 (Die Ausbildung darf bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden |
Geltungsdauer | 5 Jahre (Verlängerung nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) |
Vorbesitz erforderlich | Klasse C |
Beinhaltet Klasse | BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1, und DE, sofern D vorhanden ist |
Alles zur Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Unterrichtsart | Mit Vorbesitz Klasse C |
Grundunterricht | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 |
Gesamt | 10 |
Praktische Ausbildung
Die Grundausbildung ist abhängig von der Fahrfertigkeit und dem Lernfortschritt des Fahrschülers
Mindestumfang der Sonderfahrten | |
Schulung auf Bundes- oder Landesstraßen | 5 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftstraßen | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 |
Gesamt | 10 |
Bürozeiten
Montag | 18:00 – 19:00 Uhr |
Mittwoch | 18:00 – 19:00 Uhr |